[Paragraf 2 anzuwenden ab 1.1.2018:][1] Dieser Standard wird nicht auf Finanzinstrumente (einschließlich Garantien) angewandt, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9 Finanzinstrumente fallen.
[Paragraf 2 anzuwenden bis 30.12.2018:] Dieser Standard wird nicht auf Finanzinstrumente (einschließlich Garantien) angewandt, die in den Anwendungsbereich von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung fallen.
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