Zur Ermittlung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie verstehen sich die Beträge, die den Stammaktionären des Mutterunternehmens zugerechnet werden können im Hinblick auf:

 

(a)

das Ergebnis aus dem fortzuführenden Geschäft, das auf das Mutterunternehmen entfällt; und

 

(b)

das dem Mutterunternehmen zuzurechnende Ergebnis

als die Beträge in (a) und (b), bereinigt um die Nachsteuerbeträge von Vorzugsdividenden, Differenzen bei Erfüllung von Vorzugsaktien sowie ähnlichen Auswirkungen aus der Einstufung von Vorzugsaktien als Eigenkapital.

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