Wenn ein Anteil oder ein Teil eines Anteils an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmens nach IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche als zur Veräußerung gehalten eingestuft wird, ist der Anteil oder behaltene Teil des Anteils, der nicht als zur Veräußerung gehalten eingestuft wurde, als langfristiger Vermögenswert zu bilanzieren.

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