Fremdkapitalkosten können Folgendes umfassen:

 

(a)

[Buchstabe (a) anzuwenden ab 1.1.2018:][1] Zinsaufwand, der nach der in IFRS 9 beschriebenen Effektivzinsmethode berechnet wird;

[Buchstabe (a) anzuwenden von 27.1.2009 bis 30.12.2018:][2] Zinsaufwand, der nach der in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung beschriebenen Effektivzinsmethode berechnet wird;

[Buchstabe (a) anzuwenden bis 26.1.2009:] Zinsen für Kontokorrentkredite sowie für kurz- und langfristige Kredite;

 

(b)

[Buchstabe (b) gestrichen ab 27.1.2009:][3]

[Buchstabe (b) anzuwenden bis 26.1.2009:] Abschreibung von Disagien oder Agien auf Fremdkapital;

 

(c)

[Buchstabe (c) gestrichen ab 27.1.2009:][4]

[Buchstabe (c) anzuwenden bis 26.1.2009:] Abschreibung von Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Fremdkapitalaufnahme angefallen sind;

 

(d)

[Buchstabe (d) anzuwenden ab 1.1.2019:][5] Zinsen aus Leasingverbindlichkeiten, die gemäß IFRS 16 Leasingverhältnisse bilanziert werden; und

[Buchstabe (d) anzuwenden bis 30.12.2019:] Finanzierungskosten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen, die gemäß IAS 17 Leasingverhältnisse bilanziert werden; und

 

(e)

Währungsdifferenzen aus Fremdwährungskrediten, soweit sie als Zinskorrektur anzusehen sind.

[1] Geändert durch Verordnung (EU) 2016/2067. Anzuwenden spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnenden Geschäftsjahres.
[2] Geändert durch Verordnung (EG) 70/2009.
[3] Gestrichen durch Verordnung (EG) 70/2009.
[4] Gestrichen durch Verordnung (EG) 70/2009.
[5] Geändert durch Verordnung (EU) 2017/1986. Anzuwenden spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnenden Geschäftsjahres.

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