Die Bilanzierung leistungsorientierter Pläne durch ein Unternehmen umfasst folgende Schritte:
b) |
die Bestimmung der Höhe der Nettoschuld (des Nettovermögenswerts) aus einem leistungsorientierten Plan als Betrag der gemäß (a) bestimmten Unter- oder Überdeckung, berichtigt um die Auswirkung der Begrenzung eines Nettovermögenswerts aus einem leistungsorientierten Plan auf die Obergrenze für den Vermögenswert (siehe Paragraph 64). |
c) |
die Bestimmung der folgenden, erfolgswirksam zu erfassenden Beträge:
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d) |
die Bestimmung der Neubewertungen der Nettoschuld (des Nettovermögenswerts) aus einem leistungsorientierten Plan; diese sind unter "Sonstiges Ergebnis" anzusetzen und setzen sich zusammen aus
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Wenn ein Unternehmen mehr als einen leistungsorientierten Plan hat, ist diese Vorgehensweise auf jeden wesentlichen Plan gesondert anzuwenden.
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