Beispiele für direkt zurechenbare Kosten sind:

 

(a)

für Leistungen an Arbeitnehmer (wie in IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer beschrieben), die direkt aufgrund der Herstellung oder Anschaffung der Sachanlage anfallen;

 

(b)

Kosten der Standortvorbereitung;

 

(c)

Kosten der erstmaligen Lieferung und Verbringung;

 

(d)

Installations- und Montagekosten;

 

(e)

[Buchstabe (e) anzuwenden ab 1.1.2022:][1] Kosten für Testläufe, mit denen überprüft wird, ob der Vermögenswert ordnungsgemäß funktioniert (d. h. es wird beurteilt, ob der Vermögenswert technisch und physisch so leistungsfähig ist, dass er für die Produktion oder für Lieferungen oder Leistungen, für Zwecke der Vermietung an Dritte oder für administrative Zwecke eingesetzt werden kann); und

[Buchstabe (e) anzuwenden bis 30.12.2022:] Kosten für Testläufe, mit denen überprüft wird, ob der Vermögenswert ordentlich funktioniert, nach Abzug der Nettoerträge vom Verkauf aller Gegenstände, die während der Zeit, in der der Vermögenswert zum Standort und in den betriebsbereiten Zustand gebracht wurde, hergestellt wurden (wie auf der Testanlage gefertigte Muster); und

 

(f)

Honorare.

[1] Geändert durch Verordnung (EU) 2021/1080. Anzuwenden spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnenden Geschäftsjahres.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge