[Paragraf 114 anzuwenden ab 1.1.2016:][1] Eine systematische Ordnung oder Gliederung der Anhangangaben bedeutet beispielsweise,
(b) |
dass Informationen über Posten, die in ähnlicher Weise bewertet werden, beispielsweise über zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte, zusammengefasst werden; oder |
[Paragraf 114 anzuwenden bis 30.12.2016:] Ein Unternehmen stellt die Anhangangaben normalerweise in der folgenden Reihenfolge dar, die den Adressaten hilft, den Abschluss zu verstehen und ihn mit denen anderer Unternehmen zu vergleichen:
(a) |
Bestätigung der Übereinstimmung mit IFRS (siehe Paragraph 16); |
(b) |
zusammenfassende Darstellung der wesentlichen angewandten Rechnungslegungsmethoden (siehe Paragraph 117); |
(c) |
ergänzende Informationen zu den in der Bilanz, der Gesamtergebnisrechnung, der gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung (falls erstellt), der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung dargestellten Posten in der Reihenfolge, in der jeder Abschlussbestandteil und jeder Posten dargestellt wird; und |
(d) |
andere Angaben, einschließlich:
|
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