Nachfolgend einige Beispiele für die aktuellen Kosten nach der Anlage zu § 1 Handelsregistergebührenverordnung:

 
Eintragung einer Umwandlung nach dem UmwG: EUR 180,00 (Positionen 1400/1401)
Eintragung einer Tatsache bei einem Einzelkaufmann: EUR 40,00 (Position 1500)
Ersteintragung einer GmbH ohne Sacheinlage: EUR 150,00 (Position 2100)
Eintragung einer GmbH mit Sacheinlage: EUR 240,00 (Position 2101)
Ersteintragung einer AG ohne Sacheinlage: EUR 300,00 (Position 2102)
Eintragung einer AG mit Sacheinlage: EUR 360,00 (Position 2103)
Eintragung einer Sitzverlegung: EUR 140,00 (Position 2300)

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