Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Spediteur bei jeder Beurteilung seiner Beförderungsleistungen mit der Frage konfrontiert wird, ob er für einen Unternehmer oder eine Privatperson tätig wird und wo diese/r ansässig ist.

Anschließend muss er nachvollziehen, auf welcher Strecke die Gegenstände befördert worden sind und ob dabei Landesgrenzen überschritten wurden oder der Bestimmungsort sogar im Drittland war.

Für den Fall der Einfuhr bzw. Ausfuhr hat er bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage die richtige Aufteilung zur Berechnung der zu fakturierenden Umsatzsteuer zugrunde zu legen und auf die Steuerbefreiungen zu achten.

Entsprechend ist grds. folgende Prüfung vorzunehmen:

Leistungsort

  • Ist der Kunde Unternehmer?
  • Wo ist der unternehmerische Kunde ansässig?
  • Werden Waren für einen Unternehmer im Drittland befördert?
  • Auf welcher Strecke werden die Waren befördert, falls der Kunde Nichtunternehmer ist?
  • Befindet sich diese ausschließlich im Inland oder auch im Ausland?
  • Sind Streckenabschnitte im Ausland (oder im Inland) kurz?

Steuerbefreiung

  • Gelangen die Waren aus der EU in ein Drittland?
  • Werden die Waren aus einem Drittland in die EU eingeführt und wurde dies in der Einfuhrumsatzsteuer berücksichtigt?

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