Im Rahmen des 3-stufigen Verfahrens zur Berechnung der Grundsteuer stellt der Grundsteuermessbetrag die zweite Stufe dar. Der Grundsteuermessbetrag ist damit eigentlich nur ein Zwischenergebnis, das für die Berechnung der Grundsteuer aber sehr wichtig ist.[1]

Der Grundsteuermessbetrag entsteht bei der Anwendung der Steuermesszahl auf den Grundsteuerwert:

Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag

Diese Formel gilt sowohl beim Bundesmodell als auch bei den Ländermodellen.

Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt festgestellt. Die Gemeinde verwendet den Grundsteuermessbetrag für die weitere Berechnung. Sie wendet darauf den Hebesatz an, um die zu zahlende Grundsteuer zu ermitteln:

Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = Grundsteuer

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