Bei vollständiger und richtiger Anmeldung soll die Eintragung der GmbH binnen 10 Werktagen in das Handelsregister erfolgen (§ 25 Abs. 3 Satz 1 Handelsregisterverordnung). Die Eintragung wird so dann im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Nun ist die GmbH als juristische Person entstanden.

 
Achtung

Vorsicht bei Fake-Rechnungen!

Leider gibt es kriminelle Akteure, die im Anschluss an die Bekanntmachung dem Unternehmen Rechnungen übermitteln, die den Eindruck erwecken, sie beträfen die Eintragung in das Handelregister oder eine sonst vorgeschriebene amtliche Bekanntmachung. Hier ist bei jeder Rechnung größte Aufmerksamkeit geboten. Erstatten Sie bei solchen Fakerechnungen Strafanzeige.

 
Hinweis

Weitere Meldepflichten

Nach der Eintragung im Handelsregister sollte nicht vergessen werden bei der zuständigen Gemeinde das Gewerbe für die Gesellschaft anzumelden. Außerdem ist die GmbH noch beim zuständigen Finanzamt anzumelden, dies ist auch wegen der Steuernummer sowie der Umsatzsteueridentifikations-Nr. wichtig. Das Finanzamt erhält u. a. einen entsprechend ausgefüllten Fragebogen, sowie eine Eröffnungsbilanz.

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