Sofern im Rahmen einer Außenprüfung die Mitwirkungspflicht zur

  • Einräumung des Datenzugriffs,[1]
  • Erteilung von Auskünften[2] oder
  • Vorlage angeforderter Unterlagen[3]

nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfüllt wird, kann ein Verzögerungsgeld zwischen 2.500 EUR und 250.000 EUR festgesetzt werden.[4]

 
Hinweis

Künftig Mitwirkungsverzögerungsgeld möglich

Im Rahmen der Änderung der AO im Zuge der Modernisierung der Außenprüfung wurde ein Mitwirkungsverzögerungsgeld implementiert, das ein festgelegtes Verzögerungsgeld für jeden Tag, an dem einem sog. qualifizierten Mitwirkungsverlangen des Finanzamts nicht nachgekommen wird, vorsieht.[5] Dieses neue Sanktionsinstrument findet aber erst bei Außenprüfungen, für die die Prüfungsanordnung nach 31.12.2024 ergangen ist, Anwendung.[6]

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