Die Handelsbilanz kommt aus der Buchhaltung. Die dort gebuchten Konten werden verdichtet und zur Handelsbilanz zusammengestellt. Für die Aufstellung des Überschuldungsstatus müssen die einzelnen Positionen der Handelsbilanz auf der Grundlage der einzelnen Kontoinformationen korrigiert werden. Dazu sind Daten aus anderen Bereichen notwendig.
Datenherkunft | ||
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Bilanzposition | Handelsbilanz | Korrekturen |
Anlagevermögen | Anlagenbuchhaltung | Erfahrung Geschäftsführer Gutachten Marktübersicht Börsenwerte Entsorgungskosten |
Vorräte | Buchhaltung | Lagerbuchhaltung (Mengen) Kostenrechnung (Herstellkosten) Einkauf (Marktpreise Rohstoffe und Material) Börsenwerte Entsorgungskosten |
Forderungen | Buchhaltung | Debitorenbuchhaltung (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, LuL) Finanzbuchhaltung (sonstige Forderungen) Verkaufsabteilungen Ausfallwahrscheinlichkeit |
Liquide Mittel | Buchhaltung | keine Korrekturen |
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | Buchhaltung | Fachabteilung, die für den Inhalt verantwortlich ist |
Eigenkapital | Buchhaltung | 100 % Korrektur, kein Ansatz |
Gesellschafterdarlehen | Buchhaltung | bei Rangrücktritt: 100 % Korrektur, kein Ansatz ohne Rangrücktritt: Ansatz mit Rückzahlungswert |
Rückstellungen | Buchhaltung | Fachabteilung, die für den Inhalt verantwortlich ist |
Verbindlichkeiten | Buchhaltung | Kreditorenbuchhaltung (Verbindlichkeiten LuL) Finanzbuchhaltung (sonstige Verbindlichkeiten) Einkaufsabteilung |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten | Buchhaltung | Fachabteilung, die für den Inhalt verantwortlich ist |
Weitere Verpflichtungen prüfen
Der Geschäftsführer sollte eingehend prüfen, ob es weitere Verpflichtungen der Gesellschaft gibt, die noch nicht durch Rückstellungen in der Bilanz enthalten sind. Infrage kommen erfahrungsgemäß Bürgschaften oder Gewährleistungsverpflichtungen. Unterlässt der Geschäftsführer diese Prüfung und ist dadurch das Ergebnis positiv, dann haftet er.
Grundsätzlich müssen alle Vermögensteile, die in dem Überschuldungsstatus aufgeführt werden, auf Rechte Dritter überprüft werden. Wenn Forderungen abgetreten sind oder Maschinen verpfändet wurden, reduziert das entsprechend die Werte der Vermögensteile. Auch hier liefert die Buchhaltung die notwendigen Informationen.
Die erwarteten Kosten der Liquidation, deren Abwicklung und Vertragskosten müssen ermittelt werden und reduzieren das Reinvermögen.
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