Um die Bilanz zu verbessern, können ein oder auch mehrere Gesellschafter auf eine Forderung, die sie gegen die Gesellschaft haben, verzichten. Ein Forderungsverzicht wird regelmäßig verbunden mit einer Besserungszusage, deren Blick darauf gerichtet ist, dass sich die Vermögensverhältnisse der GmbH, insbesondere durch künftige Gewinne oder Liquidationserlöse verbessern.

Beim Forderungsverzicht ist die entsprechende Verbindlichkeit auszubuchen; die lösende Bedingung des Wiederauflebens der Forderung durch die "Besserung" begründet keine Bilanzierbarkeit der latenten Verbindlichkeit.

Der Forderungsverzicht kann bei der Gesellschaft einen steuerlichen Gewinn auslösen.

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