Kurzbeschreibung
Muster eines Gesellschafterbeschlusses über die Auflösung der Gesellschaft und die Bestellung eines Liquidators.
Vorbemerkung
Das Muster behandelt einen Gesellschafterbeschluss über die Auflösung der Gesellschaft und die Bestellung eines Liquidators. Der Auflösung schließt sich die Liquidation an, sofern nicht über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist (§ 161 Abs. 2 i. V. m. § 143 Abs. 1 HGB). Der Auflösungsbeschluss hat also nicht die sofortige Vollbeendigung der Gesellschaft zur Folge. Die Gesellschafter können anstelle der Liquidation eine andere Art der Abwicklung vereinbaren (§ 161 Abs. 2 i. V. m. § 143 Abs. 2 HGB).
Wichtiger Hinweis
Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.
Gesellschafterbeschluss der … KG
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Wir, … und …, sind die alleinigen Gesellschafter der … KG mit Sitz in …, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRA … .
Unter Verzicht auf alle Form- und Fristerfordernisse für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung und die Ankündigung von Beschlussgegenständen halten wir hiermit eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ab und beschließen einstimmig[1]:
- Die Gesellschaft wird mit Ablauf des … aufgelöst.
- Herr …, geb. am …, [Wohnort], wird zum Liquidator[2] bestellt. Der Liquidator ist zur alleinigen[3] Vertretung[4] der Gesellschaft berechtigt.
- Der Liquidator ist an die Weisungen[5] der Gesellschafter gebunden. Derartige Weisungen bedürfen eines Gesellschafterbeschlusses, für die Ziffern … des Gesellschaftsvertrags gelten.
- Herr … erhält für seine Tätigkeit als Liquidator eine Vergütung von monatlich … EUR , letztmals für den Monat, in dem das Erlöschen der Gesellschaft zum Handelsregister angemeldet wird.[6]
- Die Bücher und Papiere der aufgelösten Gesellschaft werden von Herrn …, geschäftsansässig …, verwahrt.[7]
…, den …
… | … |
(Unterschriften der Gesellschafter) |
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