Dauerschuldverhältnisse sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sich fortlaufend in einem Zeitraum verwirklichen, wie Vermietung, Verpachtung, Lizenzvergabe u. Ä. Die Gewinne oder Verluste werden laufend zeitanteilig realisiert.[1]

Hinsichtlich der Gewinnrealisierung ist danach zu unterscheiden, ob die Dauerhaftigkeit der Leistung selbst anhaftet oder nur den zeitlichen Rahmen für einzelne Leistungen bildet. Bildet sie nur den zeitlichen Rahmen für einzelne Leistungen, wie z. B. bei Sukzessivlieferungen und Wiederkehrschuldverhältnissen, tritt die Realisierung bei Erfüllung jeder einzelnen Leistung ein. Schuldverhältnisse, bei denen die geschuldete Leistung selbst zeitraumbezogen ist, führen demgegenüber zu einer zeitanteiligen Gewinnrealisierung, wenn für den gesamten Zeitraum eine qualitativ gleichbleibende Dauerverpflichtung besteht.[2]

Bei einer Kfz-Vermietung an Selbstfahrer realisiert sich der Gewinn aus den Leistungen des Vermieters fortlaufend während der Mietzeit. Unerheblich ist, wann und wie über den Mietzins abgerechnet wird, ob und wie der Mietzins gezahlt wird. Der Kfz-Vermieter muss am Bilanzstichtag zeitanteilig auch die Mietzinsforderungen aktivieren, die auf die Vermietung von Kfz entfallen, die am Bilanzstichtag noch nicht zurückgegeben worden sind.[3]

Tritt ein Leasinggeber künftige Leasingraten zum Barwert an ein Kreditinstitut ab (Forfaitierung), steht einem Ertragsausweis entgegen, dass der Leasinggeber die künftigen Leasingleistungen noch nicht erbracht hat. Daher ist in Höhe des Barwerts ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, der linear aufgelöst wird.[4],[5]

 
Hinweis

Pachterneuerungsanspruch

Der Verpächter eines Unternehmens hat den Anspruch auf Erhaltung und Erneuerung der Pachtgegenstände i. H. d. jährlich zuwachsenden Teilanspruchs zu aktivieren.[6],[7]

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