Rz. 153

Im Dezember 2019 veröffentlichte der IASB seinen ED/2019/7 "General Presentation and Disclosures", welcher nach Abschluss des Due Processes bzw. Umsetzung IAS 1 ersetzen und weiterhin auch zu Änderungen einzelner anderer Standards (insbes. IAS 7 und IAS 8) führen soll. Im Mittelpunkt des ED/2019/7 steht die Darstellung der Abschlussinformationen in den primären IFRS-Abschlussinstrumenten. Allerdings konzentrieren sich die Vorschläge vor allem auf die GuV und einzelne darauf bezogene ergänzende Angaben.[1]

 

Rz. 154

Im Unterschied zu dem früheren, jedoch aufgrund massiver Widerstände nicht weiter verfolgten Financial Statement Presentations-Projekt[2] ist ED/2019/7 in 2 übergreifende Themenfelder eingebettet, zum einen dem Conceptual Framework (2018) und der standardübergreifenden Disclosure Initiative[3]. Der im Conceptual Framework (2018) aufgenommene Abschnitt 7 „Darstellung und Angaben“ streicht die Bedeutung der Kommunikation von Finanzinformationen für die Entscheidungsnützlichkeit der in den Abschlüssen enthaltenen Informationen deutlich heraus. Eine effektive Kommunikation von in den Abschlüssen enthaltenen Informationen macht diese Informationen relevanter und trägt zu einer glaubwürdigeren Darstellung der Vermögenswerte, der Schulden, des Eigenkapitals, der Erträge und Aufwendungen der Bericht erstattenden Einheit bei und fördert darüber hinaus auch die Verständlichkeit und die Vergleichbarkeit der in den Abschlüssen enthaltenen Informationen.[4]

 

Rz. 155

Die auf die GuV und das sonstige Gesamtergebnis bezogenen Änderungen des ED/2019/7 sind in der Entwurfsfassung des geplanten Standards „General Presentation and Disclosures“,[5] der zugleich das Hauptelement des ED/2019/7 bildet, enthalten; ED-IFRS X soll nach seiner Verabschiedung IAS 1 ersetzen. Als Ziel benennt ED-IFRS X. 1 allgemeine und spezifische Anforderungen an die Darstellung und Angaben von Informationen in (IFRS-)Abschlüssen festzulegen, welche dabei unterstützen sowohl relevante Informationen als auch eine glaubwürdige Darstellung der Vermögenswerte, Schulden, des Eigenkapital sowie der Erträge und Aufwendungen sicherzustellen.

[1] Der IASB begründet diese Fokussierung mit dem Bedürfnis der Abschlussnutzer nach einer verbesserten Ergebnisdarstellung (ED/2019/7. BC 5 i. V. m. BC 12).
[2] Dieses führte zu dem im Jahr 2010 veröffentlichten Staff Draft "Financial Statement Presentation".
[3] Vgl. zu einem Überblick Baumüller/Nguyen, PiR 2017, S. 202 ff.
[4] Vgl. Conceptual Framework (2018). 7.2 Satz 1 f.
[5] Im ED/2019/7 wird dieser als „[Draft] IFRS X General Presentation and Disclosures“ bezeichnet; im Folgenden ED-IFRS X.

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