Zur Überprüfung, ob die Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel vorliegen, ist im BMF-Schreiben vom 26.3.2004 erstmals ein vereinfachtes Prüfschema dargestellt, welches die Feststellung erleichtern soll. Die darin genannten Textziffern beziehen sich auf das BMF-Schreiben.[1]
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