Eine selbstständige nachhaltige und von Gewinnerzielungsabsicht getragene Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr stellt keinen Gewerbebetrieb dar, wenn

  • ein freier Beruf, z. B. als Arzt, Tierarzt, Rechtsanwalt, Steuerberater usw., also ein sog. Katalogberuf ausgeübt wird,
  • eine Berufstätigkeit ausgeübt wird, die den Katalogberufen ähnlich ist oder
  • eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausgeübt wird.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge