Von dem auf 100 EUR abgerundeten Gewerbeertrag ist ggf. ein Freibetrag abzuziehen. Ob und in welcher Höhe ein Freibetrag gewährt wird, hängt von der Rechtsform ab:[1]

Der Freibetrag beträgt für

 
  • natürliche Personen
24.500 EUR
  • Personengesellschaften
24.500 EUR
  • Kapitalgesellschaften (i. d. R.)
0 EUR
  • den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gemeinnütziger Körperschaften
5.000 EUR
 
Achtung

Kein Verlust durch Freibetrag

Der Abzug des Freibetrags darf nicht zu einem Gewerbeverlust führen.

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