Überblick

Die Gewerbesteuer wird nur noch auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebs erhoben. Objekt der Besteuerung ist der Gewerbebetrieb. Der Gewerbebetrieb definiert sich einerseits über die Definition im Einkommensteuergesetz, andererseits aber auch über die Rechtsform.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden in § 15 EStG definiert. Die Ermittlung der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) und der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV).

Wichtige Verwaltungsanweisungen sind in den Einkommensteuerrichtlinien zu § 15 EStG sowie den Hinweisen zu den Einkommensteuerrichtlinien enthalten. Auch zum Gewerbesteuergesetz wurden Richtlinien (GewStR) und Hinweise zu den GewStR erlassen.

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