Bei unentgeltlichem Übergang des Betriebs, z. B. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf ein Kind oder durch Erbfall, geht der Aufwandsverteilungsposten auf den Rechtsnachfolger im Rahmen der Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG über.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge