Überblick

Da Gesellschafter-Geschäftsführer den Gewinn der GmbH über die Höhe ihrer Vergütungen steuern können, prüft die Finanzverwaltung die Anstellungsverträge auf formale Richtigkeit und die Gehälter auf Angemessenheit. Werden die Anforderungen der Rechtsprechung und Finanzverwaltung nicht erfüllt, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Buchhalterisch nehmen Gesellschafter-Geschäftsführer – sieht man einmal von einer zunehmenden Zahl an Sonderkonten ab – die gleiche Stellung ein wie "normale" Arbeitnehmer der GmbH.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die formalen Anforderungen der Finanzverwaltung beruhen ebenso wie die zur Angemessenheit auf zahlreichen Entscheidungen des BFH. Dagegen ist die verdeckte Gewinnausschüttung in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG geregelt.

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