Im weiteren Sinne gehört auch die Betriebsaufspaltung zu diesen kombinierten Rechtsformen. Diese liegt vor, wenn ein bisher einheitliches Unternehmen aufgeteilt wird in ein sog. Besitzunternehmen und ein Betriebsunternehmen. Im Besitz­unternehmen verbleiben die wesentlichen Betriebsgrundlagen, also insbesondere das Anlagevermögen, wie z. B. ein Betriebsgrundstück. Der aktive Betrieb wird dagegen vom Betriebsunternehmen ausgeübt, welches dazu das benötigte Betriebsvermögen vom Besitzunternehmen pachtet. Im Regelfall ist das Besitzunternehmen eine Personengesellschaft und das Betriebsunternehmen eine GmbH, sodass sich auch hierbei zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen.

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