Neben den klassischen Kapitalgesellschaftsformen GmbH und AG, die viele Jahrzehnte das Wirtschaftsleben beherrschten, gibt es eine Anzahl neuer europäischer Kapitalgesellschaftsformen, wie z. B. die europäische Aktiengesellschaft (SE) oder die europäische Genossenschaft (SCE). Daneben können auch Unternehmen, die ausschließlich in Deutschland tätig sind, eine Gesellschaft nach dem Recht eines anderen EU-Mitgliedstaates gründen, z. B. eine Limited Liability Company nach dem Recht Irlands. Die bis vor einigen Jahren in Deutschland beliebten englischen Gesellschaftsformen, die Private Company Limited by Shares (Limited) und als Hybridform die Limited Liability Partnership (LLP), können in Deutschland nicht mehr ohne Weiteres tätig werden, da das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland nicht mehr Mitglied der EU ist.

Im Gegensatz zu den Personengesellschaften wie der GbR, bei denen die persönliche Verbundenheit und Verantwortung der Personen als Gesellschafter im Vordergrund stehen und damit auch die persönliche Haftung der Gesellschafter einhergeht, ist es bei den Kapitalgesellschaften, die i. d. R. juristische Personen sind, die Gesellschaft selbst und das Gesellschaftsvermögen, die im Vordergrund stehen. Das Gesellschaftsvermögen haftet auch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Gesellschafter selbst treten bei den Kapitalgesellschaften in den Hintergrund.

 
Wichtig

Kapitalgesellschaft haftet mit Gesellschaftsvermögen

Bei den Personengesellschaften muss es mindestens eine natürliche Person geben, die für alle Schulden der Gesellschaft mit ihrem gesamten Privatvermögen haftet. Bei den Kapitalgesellschaften ist die Haftung dagegen i. d. R. auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge