• Zahlung nur auf die in der Kreditoren-/Geschäftspartnerliste erfassten Bankkonten und Adressen
  • Ohne besondere Prüfung und Freigabe keine Zahlungen auf Bankkonten außerhalb des Staates, in dem der Leistungserbringer seinen Sitz hat oder die Leistung erbracht worden ist.
  • Vorsicht bei nahezu namensgleichen Kreditoren
  • Zahlung nur auf Rechnungen, die den umsatzsteuerlichen Anforderungen genügen.
  • Eskalationsverfahren für Auffälligkeiten

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