Sorgfaltspflichten aus unterschiedlichen Anlässen und Zielsetzungen können sich inhaltlich überschneiden. Gelingt es, solche Anforderungen im Rahmen des Compliance-Management-Systems zu koordinieren, können Dopplungen vermieden und die Compliance-Qualität im Unternehmen nachhaltig erhöht werden. Ein wichtiger Schritt hierzu ist es, Geschäftspartner bezogene Sorgfaltspflichten nach Möglichkeit bereits in den Standardkernprozessen zu verankern, so dass die Resultate hieraus "ganz natürlich" in unterschiedliche Compliance-eigene Prozesse einfließen können.

  • So genügen Rechnungen, die die umsatzsteuerlichen Anforderungen erfüllen, auch den Anforderungen zur Vermeidung von Scheinrechnungen in Hinblick auf die Verhinderung von Korruption.
  • Wer Anforderungen zur Korruptionsprävention in Bezug auf Zahlungsverkehr und Kreditorenmanagement erfüllt, kann dies gleichzeitig als Maßnahme zur Verhinderung von Geldwäsche verbuchen (z. B. grundsätzlich keine Zahlung auf Bankkonten außerhalb des Staates, in dem die Leistung erbracht wird oder der Leistungserbringer seinen Sitz hat)
  • Die Leitlinien der Europäischen Kommission "Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte" (TAXUD/2006/1450) verweisen zu vielen Themen auf die ISO 9001 – Qualitätsmanagement und betreffen in anderen Punkten genau die Schnittstellen zwischen Rechnungslegung und Warenwirtschaftssystem, die auch zur Verhinderung von Betrug, Untreue oder Unterschlagung geregelt sein sollten.
  • Die Prüfkriterien zur Verhinderung von Schein- Werk- oder Dienstleistungsverträgen decken auch Anforderungen zur Verhinderung von Scheinrechnungen unter Korruptionspräventionsgesichtspunkten ab.

    Wer auf Basis eines abteilungsübergreifenden Vertragsmanagement Standardverträge einsetzt, einen Überblick über die von den einzelnen Fach- oder Stabsabteilungen abgeschlossenen Aufträge und eine klare Unterschriftenregelung hat, schafft gleichzeitig die Voraussetzungen dafür, dass vertragliche Maßnahmen zur Vermeidung von Korruptionsrisiken, oder arbeits- oder kartellrechtlicher Risiken überwacht werden können.

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