Die X-GmbH ist Komplementärin verschiedener Kommanditgesellschaften, die ihren Sitz im Inland haben. Teilweise erhält die X-GmbH für die Geschäftsführungsleistung und die Übernahme der Haftung gesondert berechnete Entgelte, teilweise übernimmt die X-GmbH als Komplementärin gegen gesondert berechnetes Entgelt die Haftung bei den Personengesellschaften.
Gesellschafter der X-GmbH sind zu gleichen Teilen 4 natürliche Personen, die auch Gesellschafter von einzelnen Kommanditgesellschaften sind.
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