Erfolgt die Nutzungsänderung im Laufe des Jahres, ist die AfA zeitanteilig den jeweiligen Nutzungsarten zuzuordnen.
Unterjährige Nutzungsänderung
Ein zum Privatvermögen gehörendes Gebäude (Herstellungskosten 450.000 EUR) wird ab dem 1.10.2023 zur Hälfte zu fremden Wohnzwecken vermietet (bisherige Nutzung zu 100 % für eigene Wohnzwecke).
Für den ab 1.10.2023 vermieteten Gebäudeteil ist eine zeitanteilige AfA i. H. v. 3/12 des linearen AfA-Jahresbetrags zu berücksichtigen.
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