Erfolgt die Nutzungsänderung im Laufe des Jahres, ist die AfA zeitanteilig den jeweiligen Nutzungsarten zuzuordnen.

 
Praxis-Beispiel

Unterjährige Nutzungsänderung

Ein zum Privatvermögen gehörendes Gebäude (Herstellungskosten 450.000 EUR) wird ab dem 1.10.2023 zur Hälfte zu fremden Wohnzwecken vermietet (bisherige Nutzung zu 100 % für eigene Wohnzwecke).

Für den ab 1.10.2023 vermieteten Gebäudeteil ist eine zeitanteilige AfA i. H. v. 3/12 des linearen AfA-Jahresbetrags zu berücksichtigen.

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