LfSt Bayern, 18.8.2006, S 2141 - 1 St 32/St 33

Umsatzsteuerfreiheit für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten; Ertragsteuerliche Auswirkungen des BFH-Urteils vom 12.5.2005 (BStBl 2005 II S. 617)

Mit Urteil vom 12.5.2005 (BStBl 2005 II S. 617) hat der BFH im Anschluss an das EuGH-Urteil vom 17.2.2005 (Rs C-453/02 und C-462/02 – Linneweber und Akritidis –) entschieden, dass sich ein Aufstellen von Geldspielautomaten in dem Sinne auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG berufen kann, dass § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG keine Anwendung findet.

Zur Auswirkung dieses Urteils auf die Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens hat das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder in Abschn. II des BMF-Schreibens vom 5.7.2006 Stellung genommen.

Das BMF-Schreiben ist mit der Karte 3.1 zu § 4 Abs. 2 EStG bekannt gegeben worden; wegen der Ausführungen des BMF wird auf diese Karte verwiesen.

 

Normenkette

EStG § 9b;

UStG § 4 Nr. 9 Buchst. b;

RL 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f

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