Im Sinne dieser Richtlinie ist eine "Gesellschaft eines Mitgliedstaats" jede Gesellschaft,
a) |
die eine der im Anhang aufgeführten Formen aufweist; |
c) |
die ferner ohne Wahlmöglichkeit einer der nachstehenden Steuern
|
oder irgendeiner Steuer, die eine dieser Steuern ersetzt, unterliegt, ohne davon befreit zu sein.
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