Rz. 12

Die zentrale Stelle teilt dem Anbieter mit, welche Beiträge des Zulageberechtigten zur Gewähr von Altersvorsorgezulage geführt haben bzw. im Rahmen des Sonderausgabenabzugs berücksichtigt worden sind. Diese Mitteilung ist insbesondere in der Auszahlungsphase von Bedeutung für die Zuordnung der Auszahlungsleistungen innerhalb des § 22 EStG.

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