Rz. 54

Nach § 7g Abs. 1 S. 3 EStG ist es unschädlich, wenn durch den Investitionsabzug ein Verlust entsteht oder sich erhöht. Ein Investitionsabzug ist also auch zulässig und kann z. B. vorgenommen werden, um einen Verlustausgleich oder Verlustabzug nach § 10d EStG zu ermöglichen.

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