Rz. 124
Buchungstechnisch ist die Übertragung so abzuwickeln, dass die aufgedeckten stillen Reserven als außerordentlicher Ertrag und der übertragene und von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Reinvestitionsguts abzuziehende Betrag (max. 100 % der stillen Reserven) als Aufwand behandelt werden. Soweit sich Aufwand und Ertrag betragsmäßig decken, tritt eine Neutralisierung ein. Die Übertragung auf ein Wirtschaftsgut eines anderen Betriebs desselben Stpfl. geschieht nach H 6b.2 EStH 2022 in der Weise, dass der Veräußerungsgewinn in Höhe des zu übertragenden Betrags erfolgsneutral dem Kapitalkonto des veräußernden Betriebs hinzuzurechnen und ein Betrag in gleicher Höhe von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Reinvestitionsguts erfolgsneutral zulasten des Kapitalkontos des erwerbenden Betriebs abzusetzen ist.
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