Rz. 21a

Technische Einzelheiten zum Meldeverfahren hat das BZSt unter www.bzst.de in den Kommunikationshandbüchern Teil I und II veröffentlicht.[1]

Melder von kleineren Datenmengen konnten noch bis zum 31.12.2016 ihre Meldungen direkt über ein Formular im Online-Portal (BOP) elektronisch versenden (maximal 500 Datensätze pro Einzelmeldung). Ab 1.1.2017 können per CSV-Upload 1000 Datensätze pro Übermittlungsvorgang versendet werden.[2]

[1] BZSt, www.bzst.de, Steuern National, Kontrollverfahren Freistellungsaufträge.
[2] BZSt, www.bzst.de, Kontrollverfahren Freistellungsaufträge, Elektronische Übermittlung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge