Rz. 21a
Technische Einzelheiten zum Meldeverfahren hat das BZSt unter www.bzst.de in den Kommunikationshandbüchern Teil I und II veröffentlicht.[1]
Melder von kleineren Datenmengen konnten noch bis zum 31.12.2016 ihre Meldungen direkt über ein Formular im Online-Portal (BOP) elektronisch versenden (maximal 500 Datensätze pro Einzelmeldung). Ab 1.1.2017 können per CSV-Upload 1000 Datensätze pro Übermittlungsvorgang versendet werden.[2]
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