Rz. 131

Nach § 43 Abs. 1 S. 6 EStG müssen im Fallen eines unentgeltlichen Depotübertags nach § 43 Abs. 1 S. 5 EStG durch die auszahlende Stelle an das für die auszahlende Stelle zuständige Betriebsstätten-FA folgende Daten gemeldet werden, um der Finanzverwaltung eine Überprüfung der schenkungsteuerlichen Konsequenzen zu ermöglichen:

  • Bezeichnung der auszahlenden Stelle (Nr. 1),
  • das zuständige Betriebsstätten-FA (Nr. 2),
  • das übertragene Wirtschaftsgut, den Übertragungszeitpunkt, den Wert zum Übertragungszeitpunkt und die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts (Nr. 3),
  • Name, Geburtsdatum, Anschrift und Identifikationsnummer des Übertragenden (Nr. 4) und
  • Name, Geburtsdatum, Anschrift und Identifikationsnummer des Empfängers sowie die Bezeichnung des Kreditinstituts, der Nummer des Depots, des Kontos oder des Schuldbuchkontos (Nr. 5).

Die Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses zwischen Übertragendem und Empfänger ist aus Praktikabilitätserwägungen heraus nach § 43 Abs. 1 S. 6 Nr. 6 EStG nur dann verpflichtend, wenn dieses dem Übertragenden bekannt ist.

 

Rz. 131a

Die Daten müssen nach § 43 Abs. 1 S. 6 EStG bis zum 31.5. des Folgejahres übermittelt werden.

 

Rz. 131b

Die Mitteilungsverpflichtung der auszahlenden Stelle nach § 43 Abs. 1 S. 6 Nr. 3 EStG bezüglich der Anschaffungskosten des übertragenen Wirtschaftsguts begegnet Bedenken, weil diese zur Ermittlung der schenkungsteuerlichen Konsequenzen nicht erforderlich sind.

 

Rz. 131c

Sind Gemeinschaften an dem Übertrag beteiligt, so sind die steuerlichen Identifikationsnummern aller beteiligten Gemeinschafter mitzuteilen, sowohl auf der Seite der übertragenden Gemeinschaft als auch auf der Seite der empfangenden Gemeinschaft. Die Übertragung ist als solche zu melden und nicht in mehrere Einzelübertragungen aufzusplittern, was angesichts der Mitteilungsverpflichtung in § 43 Abs. 1 S. 6 Nr. 3 EStG ohnehin nicht möglich wäre.

 

Rz. 131d

Die Mitteilung erfolgt technisch an die ELSTER-Clearingstelle; der amtlich vorgeschriebene Datensatz ist unter www.esteuer.de veröffentlicht.

 

Rz. 131e

Technische Einzelheiten zum Meldeverfahren hat das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Dokument unter www.esteuer.de veröffentlicht.

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