Rz. 5

§ 36a EStG ist durch Art. 3 des Investmentsteuerreformsteuergesetzes (InvStRefG) v. 19.7.2016[1] eingeführt worden und nach Art. 11 Abs. 1 InvStRefG am 27.7.2016 in Kraft getreten.

[1] BGBl I 2016, 1730.

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