Rz. 130
Der Abzug der ausl. Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte ist nach § 34c Abs. 3 EStG in folgenden Fallgruppen möglich:
- Die ausl. Steuer entspricht nicht der deutschen ESt.
- Die ausl. Steuer wurde nicht in dem Staat erhoben, aus dem die Einkünfte stammen (in DBA-Fällen, § 34c Abs. 6 S. 6 EStG).
- Es liegen nach deutscher Auffassung überhaupt keine ausl. Einkünfte vor[1].
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