Rz. 100

Als Alternative zur Anrechnung ausl. Steuern auf die deutsche ESt lässt § 34c Abs. 2 EStG wahlweise auch den Abzug der ausl. Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte zu. Eine Günstigerprüfung von Amts wegen findet nicht statt. Von Amts wegen durchzuführen ist lediglich die Anrechnungsmethode.

 

Rz. 101

Durch den Abzug bei der Ermittlung der Einkünfte wird die ausl. Steuer im Ergebnis wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt. Für Einkünfte aus Kapitalvermögen bedeutet dies, dass erst der Abzug der ausl. Steuer, dann der Abzug des Sparerfreibetrags vorzunehmen ist (§ 20 Abs. 4 S. 4 EStG). Bei einer umgekehrten Abzugsreihenfolge könnte der Abzug der ausl. Steuer zu einem nach § 10d EStG abzugsfähigen Verlust führen, wenn die Einnahmen geringer sind als der Freibetrag.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge