Unter dem Begriff Forfaitierung wird der Ankauf einzelner Forderungen aus Exportgeschäften ohne Rückgriffsmöglichkeit auf den ursprünglichen Gläubiger im Nichtzahlungsfall verstanden. Dabei werden die Forderungen als Ganzes und somit mit allen Risiken von einer Bank oder Forfaitierungsgesellschaft (Forfaiteur) angekauft. Entsprechend wird die Entscheidung über einen Ankauf wesentlich von der Beurteilung der wirtschaftlichen und politischen Risiken des Schuldners abhängig gemacht. Ausgangspunkt der Forfaitierung ist immer eine Zahlungszielvereinbarung zwischen dem Exporteur und dem ausländischen Kunden, also ein Lieferantenkredit. Unterschieden wird zwischen der echten und unechten Forfaitierung. Daneben gibt es noch die "Quasi-Forfaitierung".

  • Bei der echten Forfaitierung übernimmt der Forfaiteur vorbehaltlos alle mit der Forderung verbundenen Risiken.
  • Bei der unechten Forfaitierung ist hingegen ein Regress auf den Forderungsverkäufer bei einzelnen, vertraglich genau spezifizierten Risiken möglich.
  • Bei der „Quasi Forfaitierung“ wird durch den Forfaiteur die Forderung aus einem bestehenden Lieferanten-/Exporteurkredit angekauft, die jedoch im Rahmen einer Ausfuhrdeckung von Euler-Hermes besichert ist. Der Ankauf kann ohne oder mit Übernahme des Exporteurselbstbehalts erfolgen. Eine Quasi-Forfaitierung bietet sich als Alternative zur klassischen Forfaitierung an, wenn der Importeur keine Banksicherheit stellen kann, seine Bonität aber durch eine positive Deckungsentscheidung durch Hermes ausreichend ist. Zudem kann durch die Quasi-Forfaitierung die Finanzierungslaufzeit verlängert werden.

Die Forfaitierung ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden:

  • Forderung: Eine Forderung ist nur dann forfaitierungsfähig, wenn sie unwiderruflich und einredefrei ist.
  • Bonität des Schuldners: Der Schuldner muss über eine einwandfreie Bonität verfügen.
  • Mindestbetrag: Die Forfaitierung setzt ein gewisses Volumen voraus, dessen Höhe je nach Forfaiteur unterschiedlich sein kann. Üblicherweise liegt der Mindestbetrag bei 50.000 EUR.
  • Zahlungsinstrumente: Die Forfaitierung beruht meist auf Solawechseln (eigener Wechsel). Hierbei handelt es sich um einen Wechsel, bei dem der Aussteller des Wechsels gleichzeitig auch Bezogener ist. Die Solawechsel werden vom Importeur an die Order des Exporteurs ausgestellt und vom Exporteur im Rahmen der Forfaitierung durch den Zusatz „ohne Obligo“ bzw. „ohne Regress“ („without recourse“) an die Forfaitierungsgesellschaft übertragen. Dadurch soll ein möglicher Wechselregress auf den Exporteur (Forfaitist) ausgeschlossen werden.
  • Währung: Die zu verkaufende Forderung muss auf eine weltweit akzeptierte und frei konvertierbare Währung lauten, um dem Forfaiteur eine Refinanzierung zu ermöglichen.
  • Sicherheiten: Üblicherweise verlangen Forfaitierungsgesellschaften als zusätzliche Sicherheit einen Wechselaval, eine Bankgarantie oder auch ein Akkreditiv.

Dafür, dass der Forfaiteur eine offene Rechnung ankauft und der Unternehmer damit nicht auf die Zahlungsbereitschaft seiner Kunden hoffen muss, muss der Exporteur die Kosten für die Forfaitierung tragen. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  • Diskontsatz (EURIBOR + Länderrisikoprämie + Marge): Diesen zieht der Forfaiteur vom ursprünglichen Wert der angekauften Forderung ab.
  • Flat-fee (Pauschalgebühr): Wird oft bei kleineren Forderungsbeträgen zusätzlich zum Diskontsatz erhoben.
  • Bereitstellungsprovision: Diese kommt zum Tragen, wenn die Zeitpunkte des Abschlusses des Forfaitierungsvertrags und das Entstehen der Forderung nicht übereinstimmen bzw. auseinanderfallen.
  • Vermittlungsprovision: Diese wird fällig, wenn zwischen dem Exporteur und dem Forfaiteur eine Bank als Vermittler eingeschaltet ist.

Die Forfaitierung bietet mittelständischen, aber auch großen Unternehmen zahlreiche Vorteile. So ist die Forfaitierung ein sinnvolles Instrument zur Liquiditätsbeschaffung, da der Exporteur den Großteil der abgetretenen Forderungssumme sofort ausbezahlt bekommt. Damit geht das Ausfallrisiko, also die Gefahr, dass der ausländische Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, komplett auf den Forfaiteur über. Gleiches gilt, wenn der ausländische Kunde aufgrund von politischen Risiken nicht zahlen kann, weil es etwa behördliche Anordnungen gibt. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, das Wechselkursrisiko einzuschränken, wenn auch dieses die Bank oder Forfaitierungsgesellschaft übernimmt.

 
Hinweis

Unterschied zum Exportfactoring

Die Forfaitierung ist ebenso wie das Exportfactoring ein Instrument zur Forderungsmobilisierung. Allerdings werden beim Exportfactoring mehrere kurzfristige Forderungen auf einmal verkauft. Bei der Forfaitierung geht es hingegen um den Verkauf von Einzelforderungen mit in der Regel hohen Beträgen. Zudem bezieht sich das Exportfactoring meist auf Konsumgüter- oder Dienstleistungsgeschäfte, während der Forfaitierung vornehmlich Investitionsgüterexporte zugrunde liegen. Des Weiteren ist bei der Forfaitierung die Risikodeckung umfassender als beim ...

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