Eine Gemeinschaftspraxis oder Sozietät in der Rechtsform einer GbR oder Partnerschaftsgesellschaft kann auf verschiedene Weise gegründet werden. Zum einen können die Beteiligten bürgerlich-rechtlich so vorgehen, dass sie Geld in die Gesellschaft einbringen. Die GbR oder Partnerschaftsgesellschaft erwirbt dann das Vermögen, das sie zur Erzielung der freiberuflichen Einkünfte einsetzen will. Dieser Fall der Bargründung ist steuerlich unproblematisch.
Bargründung
Steuerberater A und B sind beide Berufsanfänger. Sie wollen ihren Beruf künftig in der Rechtsform einer GbR gemeinsam ausüben. A und B erbringen je eine Geldeinlage von 100.000 EUR in das Gesellschaftsvermögen und sind an der GbR zu je 50 % beteiligt. Die Eröffnungsbilanz der GbR hat folgendes Aussehen:
Aktiva | Eröffnungsbilanz GbR | Passiva | |||
---|---|---|---|---|---|
Geldkonto | 200.000 EUR | Kapital A | 100.000 EUR | ||
Kapital B | 100.000 EUR | ||||
200.000 EUR | 200.000 EUR |
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