Situation: Jemand schließt seine Ausbildung zum Rettungsassistenten mit einer staatlichen Prüfung ab. Anschließend nimmt er ein Medizinstudium auf.

Ergebnis: Die Prüfung zum Rettungsassistenten vermittelt eine Berufsausbildung[1], sodass es sich bei der Aufnahme des Medizinstudiums um eine weitere Ausbildung (= Fortbildung) handelt. Die Kosten für das Medizinstudium sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar.

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