Situation: Jemand studiert 2 (oder ggf. mehrere) Studiengänge parallel nebeneinander. Er schließt die Studiengänge nicht gleichzeitig, sondern zeitlich versetzt ab.

Ergebnis: Bis zum Abschluss des ersten Studiengangs sind alle Studiengänge dem Bereich der Ausbildung zuzuordnen. Das ändert sich, sobald der erste berufsqualifizierende Abschluss gemacht worden ist. Die Aufwendungen für die Studiengänge, die dann weiter fortgesetzt werden, sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar.

Aufeinander folgende Abschlüsse unterschiedlicher Hochschultypen

Situation: Jemand hat an einer Universität, pädagogischen Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule oder einer entsprechenden landesrechtlichen Bildungseinrichtung ein Studium erfolgreich abgeschlossen.

Ergebnis: Bei jedem weiteren Universitätsstudium bzw. Fachhochschulstudium handelt es sich um eine Fortbildung (weitere Ausbildung).

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