Zur Forschungszulage berechtigt sind in Deutschland unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige, die Forschung und Entwicklung betreiben und nicht von der Besteuerung befreit sind. Anspruchsberechtigt können kleine, mittlere und große Unternehmen, Start-ups und etablierte Unternehmen aller Branchen und Regionen Deutschlands sein. Die Forschungszulage steht allen Unternehmen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit offen und kann unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation in Anspruch genommen werden.[1]

Das BMWi rechnet mit einer Inanspruchnahme der Forschungszulage für die Jahre 2021-2024 i. H. v. 5,6 Mrd. EUR.[2]

Begünstigt sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung bzw. experimentellen Entwicklung. Gefördert werden neben der eigenbetrieblichen Forschung auch Auftragsforschungen, Kooperationen und Eigenleistungen eines Einzelunternehmers.[3]

Die Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen Aufwendungen. Die Summe der gewährten staatlichen Beihilfen darf einschließlich der Forschungszulage pro Unternehmen und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben den Betrag von 15 Mio. EUR nicht überschreiten.

Das Forschungszulagengesetz sieht für die Beantragung der Forschungszulage ein 2-stufiges Verfahren vor:

  1. Zuerst ist bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung über die Begünstigungsfähigkeit eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens zu beantragen.[4]
  2. Diese Bescheinigung ist Grundlagenbescheid für die anschließende Beantragung der Festsetzung einer Forschungszulage beim Finanzamt.[5]

     
    Hinweis

    Ausweitung der steuerlichen Förderung geplant

    Das sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindliche Wachstumschancengesetz sieht eine Ausweitung der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung i. S. d. Forschungszulagengesetzes (FZulG) vor. Für forschende Unternehmen könnte sich die Förderung ab 1.1.2024 signifikant erhöhen.

[1] S. BMF, Information v. 22.2.2021, Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung.
[2] Vgl. BMWi, Information v. 22.1.2020, Neue Forschungszulage in Deutschland.
[3] Vgl. BMWi, Information v. 22.1.2020, Neue Forschungszulage in Deutschland.
[4] Vgl. BMF, Information v. 22.2.2021, Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung.
[5] Vgl. BMF, Information v. 22.2.2021, Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung.

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