Rechtsgrundlage für den Formwechsel ist das Umwandlungsgesetz (UmwG); an dieser Stelle von Interesse sind die §§ 214–225 c UmwG über den Formwechsel von Personengesellschaften sowie die §§ 226–257 UmwG über den Formwechsel von Kapitalgesellschaften.
Steuerrechtliche Erwägungen können hier nur am Rande gestreift werden. Gesellschaftsrechtlich ist der Formwechsel identitätswahrend; steuerrechtlich wird bei einem Formwechsel von einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft oder umgekehrt ertragsteuerrechtlich ein Vermögensübergang fingiert. Dies hängt mit den unterschiedlichen Besteuerungssystemen von Personen- und Kapitalgesellschaften zusammen. Die steuerrechtlichen Auswirkungen sollten durch einen Experten geprüft werden.[3]
Der Formwechsel lässt sich in folgende Phasen einteilen:
- Vorbereitungsphase
- Entscheidungs-/Beschlussphase
- Vollzugs-/Umsetzungsphase
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen