Rz. 16

Wie bereits dargestellt, ist das Grundprinzip eines ABS-Programms die Übertragung von Vermögenswerten zu Finanzierungszwecken vom Originator auf die Zweckgesellschaft. Somit wird erreicht, dass für einen Investor in ABS zunächst ausschließlich die Bonität der Zweckgesellschaft für seine Anlageentscheidung ausschlaggebend ist. Das Vermögen der Zweckgesellschaft besteht in der Regel lediglich aus dem übertragenen Forderungspool. Das bedeutet, dass die Bonität der Zweckgesellschaft eng mit der Qualität der Forderungen verknüpft ist. Daher sind in der Zweckgesellschaft Absicherungsmechanismen zu schaffen, damit die fristgerechte und vollständige Bedienung der ABS auch bei Forderungsausfällen, Zahlungsverzögerungen und anderen Problemen gewährleistet werden kann.[1] Durch die Stellung zusätzlicher, über den ursprünglichen Forderungsbestand hinausgehender Sicherungen soll gewährleistet werden, dass die Investoren fristgerecht und in voller Höhe ihnen zustehende Zins- und Tilgungszahlungen erhalten.[2] Diese Form der Sicherheitenstellung wird auch als Credit Enhancement bezeichnet. Maßgeblich hängt die Stellung zusätzlicher Sicherheiten von der erwarteten durchschnittlichen Ausfallquote und verspäteten Zahlungen der Forderungen ab. Dabei haben sich unterschiedliche Varianten von Absicherungsmechanismen herausgebildet. Diese können auch kombiniert werden.[3] Im Folgenden wird sich auf die wichtigsten Absicherungsmechanismen beschränkt.[4]

Die faktische Ausgestaltung des Credit Enhancement hat Rückwirkungen auf die bilanzielle Behandlung des ABS-Programms beim verbriefenden Unternehmen.

[1] Ohl, in Hagenmüller/Engels/Kolbeck, Schriftenreihe für Kreditwirtschaft und Finanzierung, Band 17, 1994, S. 86 f.
[2] Paul, in Süchting, Schriftenreihe des Instituts für Kredit- und Finanzwirtschaft, Band 20, 1994, S. 153.
[3] So erfolgt in Deutschland eine kombinierte Absicherung von beispielweise dem Kaufpreisabschlag zum Schutz des ersten Teils des Bonitätsrisikos und eine zusätzliche Sicherung mittels externer Garantien für übersteigende Verluste. Turwitt, Asset-Backed Finanzierungen und handelsbilanzielle Zuordnung, 1999, S. 52.
[4] Eine sehr gute Aufstellung der Besicherungsformen findet sich in Ohl, in Hagenmüller/Engels/Kolbeck, Schriftenreihe für Kreditwirtschaft und Finanzierung, Band 17, 1994, S. 85 ff.

3.4.1 Absicherungsmechanismen auf Cashflow-Basis

 

Rz. 17

Bei der wirtschaftlichen Übersicherung (Overcollaterization) übersteigt der an die Zweckgesellschaft übertragene Wert des Forderungspools den Nominalwert der ausgegebenen Wertpapiere.[1] Die zusätzlichen Forderungen dienen der Sicherstellung der Zins- und Tilgungszahlen an den Investor bei Zahlungsausfällen des Forderungspools.[2] Anfallende Überschüsse werden zunächst an den Treuhänder übergeben[3] und fließen in der Regel[4] an den Originator zurück.[5] Da auch die zusätzlichen Forderungen selbst dem Risiko sich ändernder Zahlungsausfallquoten unterliegen, sinkt bei vermehrten Zahlungsausfällen neben dem Wert des ursprünglichen Forderungspools auch gleichzeitig der wirtschaftliche Gehalt der Absicherung.[6]

 

Rz. 18

Nach dem gleichen Schema wie die Sicherung der Zweckgesellschaft durch Übersicherung funktioniert eine Absicherung dieser durch die Vereinbarung eines Kaufpreisabschlages (Discount). Der Verkauf der Forderungen des Originators an die Zweckgesellschaft erfolgt unter dem Buchwert der Forderungen, sodass der in Kauf genommene Abschlag für Forderungsausfälle bzw. Zahlungsverzögerungen verwendet werden kann.[7] Ein nicht benötigter Kaufpreisabschlag kann nach Beendigung des ABS-Programms entweder an den Originator ausgezahlt werden oder er verbleibt in der Zweckgesellschaft[8] und steht dann den Investoren zu. Ausgefallene Forderungen werden gegen dieses Konto verbucht.

 

Rz. 19

Eine Absicherung durch Tranchenbildung (Subordination) wird erreicht, indem die Emission der ABS in der Regel in eine bevorrechtigte (Senior Class) und eine nachrangige Tranche (Subordinated Class oder Junior Class) aufgespaltet wird.[9] Die Probleme, die sich aus Zahlungsausfällen bzw. Zahlungsverzögerungen der verkauften Forderungen ergeben, belasten grundsätzlich die nachrangige Tranche.[10] Somit ist die bevorrechtigte Tranche vor dem Liquiditäts- und Ausfallrisiko weitgehend geschützt. Diese Tranche eignet sich zum Verkauf an institutionelle Anleger.[11] Die nachrangige Tranche verbleibt entweder beim Originator selbst oder wird risikofreudigen Investoren mit entsprechend höheren Risikoaufschlägen zur Zeichnung angeboten.[12]

 

Rz. 20

Gegenstand einer Übersicherung mittels eines Reservefonds (Spread Account) sind in der Regel verzinsliche Forderungen. Der Reservefonds dient dem Ausgleich von Unterdeckungen an Zins- und Tilgungszahlungen an den Investor.[13] Er stellt eine Sonderform der Übersicherung dar.[14] Der Reservefonds kann mit einem Anfangskapital vom Originator ausgestattet werden[15] bzw. durch den Einbehalt eines Teils des Emissionserlöses gebildet werden.[16] In der Folge wird der Fonds durch Residualerlöse gespeist, die ...

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