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Der Grundgedanke des Factoring-Geschäfts – der Forderungsverkauf – wurde von Historikern schon bis 3000 v. Chr. nachgewiesen, als babylonische Händler ihre Forderungen aus Warenverkäufen abgetreten haben.[1]

Der Begriff des Factors wurde in den USA geprägt. Vor allem europäische Textilfabrikanten verkauften ihre Waren in den USA Ende des 19. Jahrhunderts auf Kommissionsbasis und bedienten sich dabei der Kenntnisse des Marktes einheimischer Geschäftsleute.[2] Diese einheimischen Unternehmer wurden als Factor bezeichnet. Neben der anfänglichen Funktion des Vertriebs der Waren übernahmen die Kommissionäre in der Folge auch eine Finanzierungsfunktion, indem sie die Waren vor dem eigentlichen Verkauf bezahlten.[3] Ab dem Jahre 1890 wurden in den USA Zölle erhoben, um die eigenen Waren zu schützen. Diese Zölle in Höhe von 49,5 %[4] stellten für die europäischen Produzenten eine hohe Markteintrittsbarriere dar. Somit musste sich auch der amerikanische Factor umorientieren. Amerikanische Textilfabrikanten kannten zwar den eigenen Markt, konnten aber von der Finanzkraft und speziellen Kenntnissen des Factors über Zahlungsfähigkeit der Kunden profitieren, indem sie die Warenforderungen an den Factor veräußerten.[5] Vor allem die Finanzierungsfunktion gehört heute noch zu den wichtigsten Aufgaben des Factorings.

Das erste Factoring-Geschäft kam in Deutschland erst relativ spät zustande. Die verhaltene Entwicklung lässt sich zum Teil mit schwierigen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie den großen Unterschieden zwischen dem deutschen und internationalen Bankensystem erklären.[6] Im Jahre 1958 führte die Mittelrheinische Kreditbank Dr. Hornbach & Co. KG das erste Factoring in Deutschland durch.[7]

[1] Schwarz, Factoring, 4. Aufl. 2002, S. 17.
[2] Bette, Praxis und Rechtsnatur des Factoring-Geschäfts, Diss., 1971, S. 21.
[3] Bette, Praxis und Rechtsnatur des Factoring-Geschäfts, Diss., 1971, S. 21.
[4] Schwarz, Factoring, 4. Aufl. 2002, S. 17.
[5] Bette, Praxis und Rechtsnatur des Factoring-Geschäfts, Diss., 1971, S. 21.
[6] Kaufhold, Der deutsche Factoringmarkt, in Hagenmüller/Sommer/Brink, Handbuch des nationalen und internationalen Factoring, 3. Aufl. 1997, S. 58.
[7] Bette, Das Factoringgeschäft in Deutschland, Praxis und Recht, Reihe Finanzdienstleistungen, 1999, S. 1.

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