Die Devisengeschäfte, die V und K mit der Bank B geschlossen haben, sind Termingeschäfte, genauer Devisentermingeschäfte. Hierbei werden Geldbeträge unterschiedlicher Währungen ausgetauscht. Der Erfüllungszeitpunkt für den Austausch der Geldbeträge liegt in der Zukunft. Die Preise werden bereits beim Abschluss des Geschäfts fest vereinbart.

Der für den Erfüllungszeitpunkt vereinbarte Kurs der auszutauschenden Geldleistung ist der Erfüllungskurs. Er entspricht dem Kurs am Abschlusszeitpunkt des Termingeschäfts (Terminkurs).

Da das Devisentermingeschäft in diesem Fall Sicherungsgeschäft für die Lieferung ist, ist als Erfüllungskurs der Kurs zum Zeitpunkt der Lieferung maßgebend.

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