Zwischen der Entstehung einer Forderung und deren Fälligkeit können sich infolge einer Änderung des Fremdwährungskurses gegenüber dem Euro Währungsverluste ergeben.

 
Praxis-Beispiel

Warenlieferung an Unternehmer in den USA

Der deutsche Unternehmer V liefert am 30.9.01 an den amerikanischen Unternehmer K Waren für 130.000 USD. Die Forderung ist am 30.3.02 fällig. Zum Zeitpunkt der Lieferung besteht der Wechselkurs 1 EUR = 1,3 USD.

Am 30.9.01 betrug der Kurs USD/EUR: 1 USD = 1/1,3 EUR.

Umrechnung: 130.000 USD = 130.000 × 1/1,3 EUR = 100.000 EUR.

In seiner Buchführung weist V die Forderung in EUR aus, erfasst sie also in Höhe von 100.000 EUR.

Angenommen, am 30.3.02 beträgt der Wechselkurs 1 EUR = 1,4 USD. Der Kurs USD/EUR beträgt dann:

1 USD = 1/1,4 EUR.

130.000 USD = 130.000 × 1/1,4 EUR = 92.857 EUR.

Die Forderung gegenüber K hätte zum 30.3.02 nur einen Wert von 92.857 EUR und wäre daher um 7.143 EUR im Wert gesunken. Beträgt der Wechselkurs zum Bilanzstichtag 31.12.01 ebenso 1 USD = 1/1,4 EUR, müsste V die Forderung gegenüber K auf 92.857 EUR wertberichtigen.

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