1.1 Forderungen in Fremdwährung

Zwischen der Entstehung einer Forderung und deren Fälligkeit können sich infolge einer Änderung des Fremdwährungskurses gegenüber dem Euro Währungsverluste ergeben.

 
Praxis-Beispiel

Warenlieferung an Unternehmer in den USA

Der deutsche Unternehmer V liefert am 30.9.01 an den amerikanischen Unternehmer K Waren für 130.000 USD. Die Forderung ist am 30.3.02 fällig. Zum Zeitpunkt der Lieferung besteht der Wechselkurs 1 EUR = 1,3 USD.

Am 30.9.01 betrug der Kurs USD/EUR: 1 USD = 1/1,3 EUR.

Umrechnung: 130.000 USD = 130.000 × 1/1,3 EUR = 100.000 EUR.

In seiner Buchführung weist V die Forderung in EUR aus, erfasst sie also in Höhe von 100.000 EUR.

Angenommen, am 30.3.02 beträgt der Wechselkurs 1 EUR = 1,4 USD. Der Kurs USD/EUR beträgt dann:

1 USD = 1/1,4 EUR.

130.000 USD = 130.000 × 1/1,4 EUR = 92.857 EUR.

Die Forderung gegenüber K hätte zum 30.3.02 nur einen Wert von 92.857 EUR und wäre daher um 7.143 EUR im Wert gesunken. Beträgt der Wechselkurs zum Bilanzstichtag 31.12.01 ebenso 1 USD = 1/1,4 EUR, müsste V die Forderung gegenüber K auf 92.857 EUR wertberichtigen.

1.2 Verbindlichkeiten in Fremdwährung

Wird eine Geldleistung in Fremdwährung geschuldet, kann sich ebenfalls ein Kursverlust ergeben.

 
Praxis-Beispiel

Lieferung eines Unternehmers aus USA

Dem deutschen Unternehmer K wird am 30.9.01 vom amerikanischen Unternehmer V eine Spezialmaschine geliefert. Die Rechnung wird in USD ausgestellt. Sie beläuft sich auf 130.000 USD und ist am 30.3.02 fällig. Zur Zeit der Lieferung besteht der Wechselkurs 1 EUR = 1,3 USD. Beim Zugang der Maschine weist K die Verbindlichkeit in EUR aus: 1 USD = 1/1,3 EUR.

130.000 USD = 130.000 × 1/1,3 EUR = 100.000 EUR.

Angenommen, am 30.3.02 beträgt der Wechselkurs 1 EUR = 1,2 USD. Der Kurs USD/EUR beträgt dann:

1 USD = 1/1,2 EUR.

130.000 USD = 130.000 x 1/1,2 EUR = 108.333 EUR

Um am 30.3.02 an V 130.000 USD bezahlen zu können, müsste also K diesen Betrag für 108.333 EUR bei seiner Bank kaufen. In EUR bemessen ist daher die Verbindlichkeit des V am 30.3.02 um 8.333 EUR höher als am 30.9.01.

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